Ihnen droht der Verlust der Wohnung? Sie haben eine Räumungsklage oder einen Räumungstermin erhalten? Wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.
Aber wenn bei Ihrer Gemeindeverwaltung niemand erreichbar ist oder Ihnen dort nicht geholfen wird, sind wir für Sie da.
Bei uns werden Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit versorgt!
Am nächsten Werktag bespricht unser Sozialdienst mit Ihnen Ihre Notlage und die möglichen Hilfen. Dazu werden dann mit Ihnen gemeinsam die nötigen Anträge auf Sozialleistungen gestellt.
Wie jeder andere Mensch müssen Sie für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen und deshalb die Unterbringung bei uns bezahlen. Für den Bettplatz, die Mahlzeiten und die Nutzung unserer Einrichtungen ist ein Tagessatz von derzeit 29,28 € zu bezahlen.