Obdachlosenarbeit

Was tun bei Verlust der Wohnung?

Ihnen droht der Verlust der Wohnung? Sie haben eine Räumungsklage oder einen Räumungstermin erhalten? Wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.

 

Aber wenn bei Ihrer Gemeindeverwaltung niemand erreichbar ist oder Ihnen dort nicht geholfen wird, sind wir für Sie da.

 

Bei uns werden Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit versorgt!

 

Am nächsten Werktag bespricht unser Sozialdienst mit Ihnen Ihre Notlage und die möglichen Hilfen. Dazu werden dann mit Ihnen gemeinsam die nötigen Anträge auf Sozialleistungen gestellt.



Für wen sind wir da?

  • Wir können nur volljährige Personen aufnehmen. 
  • Die Unterbringung erfolgt in der Notaufnahme zunächst in Mehrbettzimmern, getrennt für Männer und Frauen.
  • Wir können keine Tiere aufnehmen. 
  • Unsere Einrichtung ist derzeit noch nicht für Rollstuhlfahrer zugänglich.


Jugendliche und Familien mit Kindern:

  • In Pforzheim wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt: Tel. 0 72 31 - 39 15 65 oder 39 14 15. 
  • Im Enzkreis wenden Sie sich bitte an die jeweilige Polizeidienststelle.

Was kostet die Hilfe?

Wie jeder andere Mensch müssen Sie für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen und deshalb die Unterbringung bei uns bezahlen. Für den Bettplatz, die Mahlzeiten und die Nutzung unserer Einrichtungen ist ein Tagessatz von derzeit 29,28 € zu bezahlen.

  • Wenn Sie schon Sozialleistungen, z. B. Hartz IV, beziehen, werden diese Leistungen anteilig für die Bezahlung der Unterbringungskosten verwendet.
  • Wenn Sie über Arbeitseinkommen verfügen oder Rente beziehen, müssen Sie davon die Kosten selbst bezahlen.
  • Wenn Sie über keinerlei Mittel verfügen, werden die Kosten in der Regel von den Sozialämtern übernommen - vorausgesetzt, Sie haben in Deutschland überhaupt einen Anspruch auf Sozialleistungen.

Aber bevor Sie auf der Parkbank schlafen, kommen Sie lieber zu uns. Wir finden immer eine Lösung, die Ihnen zumindest bis zum nächsten Werktag ein Obdach garantiert.